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   VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10   

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VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2020,1835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2020 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2020,1835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2020,1835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO; Art. 54 Abs. 2 S. 2; PAG Art. 62 Abs. 2 S. 1
    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für Klage auf Löschung von der Polizei erhobener personenbezogener Daten

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für Klage auf Löschung von der Polizei erhobener personenbezogener Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Löschung polizeilicher Daten (KAN und IGVP); Restverdacht

  • rechtsportal.de

    PAG Art. 62 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Löschung von im Bayerischen Kriminalaktennachweis (KAN) gespeicherten Eintragungen; Anspruch auf Löschung von im Integrationsverfahren Polizei (IGVP Vorgangsbearbeitung) gespeicherten Eintragungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Rn. 5; BayVGH, B.v. 5.1.2017 - 10 ZB 14.2603 - juris Rn. 13; Aulehner in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 10.11.2019, Art. 54 PAG Rn. 28 ff.; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 4. Aufl. 2014, Art. 38 PAG a.F. Rn. 33 ff.).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers, ist ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn nach dem materiellen Recht bei einer Entscheidung in der Hauptsache im Laufe des Verfahrens eingetretene Entwicklungen zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 10 ZB 12.2455

    Mitziehklausel des Art. 38 Abs. 2 Satz 6 PAG; Anfangsverdacht bezüglich der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (BayVGH, B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris.
  • VGH Bayern, 17.06.2019 - 10 C 17.1793

    Löschung polizeilicher Daten - hier: abgelehnter Beschwerde gegen versagten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Da im vorliegenden Fall eine Verpflichtungsklage inmitten steht, bei der auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist, kommt es somit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung an (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2019 - 10 C 17.1793 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (BayVGH, B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris.
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.01.2015 - 10 C 14.1797

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (BayVGH, B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris.
  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62

    Speicherung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis; Löschungsanspruch;

  • VG Augsburg, 30.11.2022 - Au 8 K 22.1348

    Löschungsanspruch für personenbezogene Daten

    Diese tatbestandlichen Voraussetzungen des Löschungsanspruchs sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes erfüllt, "wenn kein Straftatbestand erfüllt ist, der Betroffene nicht als Täter in Betracht kommt oder ihm ein Rechtsfertigungsgrund zur Seite steht" (BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8; stRspr.; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, Art. 54 PAG Rn. 33).

    Für die - wie vorliegend - Fälle des Freispruchs im strafgerichtlichen Verfahren ist ein fortbestehender Tatverdacht dann zu bejahen, wenn der Freispruch nicht wegen erwiesener Unschuld erfolgt, sondern wenn der Tatnachweis (vor Gericht) nicht mit hinreichender Sicherheit geführt werden kann (für die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO: BayVGH, B.v. 30.1.2020 a.a.O. Rn. 8).

    Denn der zur weiteren Speicherung ausreichende Tatverdacht bedarf nicht eines für die Anklageerhebung (bzw. Verurteilung) notwendigen hinreichenden Tatverdachts i.S.d. § 203 StPO (BayVGH, B.v. 30.1.2020 a.a.O. Rn. 8; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, Art. 54 PAG Rn. 34).

    Dieser dadurch begründete "Restverdacht" i.S.d. Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8; Aulehner in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, Art. 54 Rn. 31) rechtfertigt die weitere Datenspeicherung der im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobenen personenbezogenen Daten.

  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 10 C 20.2308

    Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 ZB 21.1998

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit des geltend gemachten Zulassungsgrundes für

    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats aufgrund der Einstellung des strafgerichtlichen Verfahrens das Fortbestehen eines Resttatverdachts bejaht (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - juris Rn. 8; B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5; B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 7, 8).
  • VGH Bayern, 29.08.2023 - 10 ZB 22.2650

    Klage auf Löschung von Daten im Kriminalaktennachweis

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO entsteht die Pflicht zur Löschung der Daten nur, wenn die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft wegen erwiesener Unschuld ergeht, im Übrigen ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Restverdacht fortbesteht (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 114.79 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 16 m.w.N.; vgl. bereits zu Art. 38 Abs. 2 PAG a.F.: BayVGH, U.v. 4.3.1996 - 24 B 94.2020 - juris Rn. 29; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 6. Aufl. 2023, PAG Art. 54 Rn. 37 m.w.N.; vgl. i.Ü.
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.4483

    Keine Löschung personenbezogener Daten beim Bayerischen Landeskriminalamt nach

    Selbst bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist noch jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 10 ZB 21.3222

    Kein Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten bei Restverdacht

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958

    Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383).
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